Schreckschusswaffe an Silvester

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Schreckschusswaffe an Silvester

Feuerwerk und Silvester, das gehört für viele untrennbar zusammen. Seit im Jahr 1506 das erste Mal ein Feuerwerk in Deutschland über dem Bodensee gezündet wurde hat dieser pazifistische Einsatz von Schießpulver, das in China erfunden wurde, seinen Siegeszug angetreten. Einst wurde es über die Seidenstraße nach Europa getragen, heute tragen Millionen Menschen in Deutschland Feuerwerk und Böller vom Discounter zu sich nach Hause.

Was bereits den Status unhinterfragten Brauchtums erlangt hatte, gerät aufgrund des Massencharakters nun zunehmend ins Visier von Umweltschützern. Denn die Reste der abgefeuerten Rakete landen nicht selten in der Natur – von der Feinstaubbelastung oder den Auswirkungen auf das Tierreich einmal ganz zu schweigen. Manche greifen auch aus diesem Grund auf Schreckschusswaffen zurück – ein Knalleffekt ohne unkontrollierbaren Abfall. Doch was ist erlaubt und worauf muss man achten, wenn man zu Silvester Schreckschusswaffen einsetzen will?

Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen

Feuerwerk und Böller kann man, unter strengen Auflagen was den Verkaufszeitraum und die Abgabe an Minderjährige angeht, im Supermarkt kaufen. Eine Schreckschusswaffe kann man das ganze Jahr – und das sogar online – kaufen. Die einzige Bedingung besteht darin, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Dies gilt nur für Waffen mit dem PTB Siegel, ansonsten unterliegt sie der Erlaubnispflicht wie echte Waffen und eine Waffenbesitzkarte ist erforderlich.

Wenn das Führen in der Öffentlichkeit aber ohne kleinen Waffenschein untersagt ist – wie kann man die Waffe dann beispielsweise vom Laden nach Hause bringen? Erlaubt ist der Transport von Schreckschusswaffen auch ohne Waffenschein, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis befindet. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Munition und Waffe getrennt voneinander transportiert werden. Beim Kauf erhält man in der Regel eine entsprechende Schachtel, die den angemessenen Transport ermöglicht.

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Schreckschusswaffen an öffentlichen Orten abfeuern?

An öffentlichen Orten dürfen Schreckschusswaffen normalerweise weder abgefeuert, noch geführt werden. Mit einem kleinen Waffenschein ist das das Führen in der Öffentlichkeit zwar erlaubt, das Abfeuern der Schreckschusswaffe ist aber auch dann nur zur Selbstverteidigung erlaubt. Das Führen von Schreckschusswaffen kann allerdings auch zur Gefahr für den Träger werden. Warum das so ist wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass Schreckschuss Versionen von echten Waffen, wie der Polizeipistole Walther P99, täuschend echt aussehen.

Das ist ja auch Sinn und Zweck, wenn die Waffe zur Abschreckung eingesetzt werden soll. Für Außenstehende, wie Polizisten, ist allerdings nicht unmittelbar erkennbar, in welchem Maße von dieser Waffe eine Gefahr ausgeht. Eine Schreckschusswaffe zu Silvester an öffentlichen Orten abzufeuern, zu denen übrigens auch die Straße vor dem Haus gehört, ist somit nicht nur unvernünftig, sondern auch verboten.

Wo darf geschossen werden und wer darf schießen?

Diese Frage ist schnell beantwortet, ist der legitime Einsatzbereich doch sehr beschränkt. In dieser Hinsicht gibt es auch keine Sonderregelungen zu Silvester. Denn selbst bei Besitz des kleinen Waffenscheins ist das Abfeuern von Kartuschen- oder Pyromunition nur auf befriedeten Grundstücken erlaubt, dessen Besitzer den Einsatz erlaubt hat. Die Weitergabe der Waffe an andere Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist aber erlaubt. Du kannst deine volljährigen Freunde und Familienmitglieder also problemlos mit deiner Schreckschusswaffe schießen lassen.

Achte nur stets darauf, dass die abgefeuerte Pyromunition das Grundstück nicht verlassen kann. Das Abfeuern von Platzpatronen ist von einem eigenen Balkon aus ist übrigens erlaubt, Pyromunition darf hier allerdings nicht eingesetzt werden, da sie den Balkon verlassen würde.

Voraussetzungen zum Einsatz von Schreckschusswaffen zu Silvester

Für den Silvesterabend auf dem eigenen Grundstück steht neben den üblichen Platzpatronen, die kein Reizgas enthalten, noch spezielle Pyromunition zur Verfügung. Diese untergliedert sich noch einmal in Notsignalsterne, Lichtspur oder Ratter- und Pfeiffmunition.

Mit einem speziellen Waffenaufsatz, Schießbecher genannt, kann die Pyromunition verschossen werden. Diese Schießbecher lassen sich nicht an allen Schreckschusswaffen montieren. Deshalb ist beim Kauf bereits darauf zu achten, dass eine kompatible Waffe angeschafft wird – sonst bleibt nur der Griff zu konventionellen Platzpatronen. Die Schießbecher unterschieden sich untereinander einerseits durch ihr Fassungsvermögen (es gibt einfach, vierfach oder sogar fünffach-Magazintrommeln), als auch durch das Kaliber der Pyromunition, die damit verschossen werden kann.

Am weitesten verbreitet ist das Kaliber 15mm, aber es gibt auch Pyromunition des Kalibers 9mm – hier handelt es sich unter anderem um Signalsterne, wie man Sie von Signalpistolen in Film und Fernsehen kennt.

Wie verschießt man Knallpatronen und Pyromunition zu Silvester?

Vorneweg: Knallpatronen („Vogelschreck“) sind nicht zu verwechseln mit den für Schreckschusswaffen üblichen Platzpatronen. Knallpatronen bzw. Vogelschreck Munition darf auch zu Silvester nicht verschossen werden und gehört zur Munitionsklasse PM2! Das gilt auch für Erwerbsberechtigte dieser Munitionsart. Nur ausgebildete Pyrotechniker dürfen Knallpatronen zu Silvester zu Vergnügungszwecken verschießen.

Munition

Platzpatronen

Will man aufgrund der Vermeidung von Müll auf Schreckschusswaffen zurückgreifen, bietet sich die Verwendung einfacher Platzpatronen an. Abgesehen von der leeren Hülse fällt kein weiterer Abfall an. Diese kann nach dem Schuss, beim Nachladen durch Ziehen des Schlittens, kontrolliert aus dem Lauf geholt und entsorgt werden.

Da der Knall von Platzpatronen erstaunlich laut ist, sollte die Waffe immer möglichst weit vom Körper weggehalten werden. Nach Möglichkeit solltest du auch einen Gehörschutz tragen. Um Verletzungen zu vermeiden, darfst du die die Schreckschusswaffe unter keinen Umständen in direkter Nähe zu anderen Menschen abfeuern oder gar den Lauf auf jemanden richten. Unterschätze Schreckschusswaffen nicht – auch diese können schwere Verletzungen hervorrufen, wenn sie unsachgemäß verwendet werden.

Pyromunition

Doch auch der Griff zur Pyromunition spart gegenüber üblichen Feuerwerkskörpern nicht nur Geld, sondern bedeutet unterm Strich auch weniger Abfall – und das bei ähnlicher optischer Wirkung. Pyromunition der Klasse PM1 darf, wie auch Platzpatronen, unter den oben genannten Bedingungen ganzjährig verschossen werden. Zu dieser Munitionsklasse gehören Leuchtsterne, Ratter und Pfeiffer. Hier ist besondere Vorsicht geboten, dass nichts Brennbares getroffen wird und die abgeschossene Munition Menschen nicht treffen kann.

Wenn Sie diese Hinweise beherzigen, können Sie Ihre Schreckschusswaffe zu Silvester benutzen, ohne Ärger befürchten zu müssen.

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