Kleiner Waffenschein beantragen – Wie geht das?

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kleiner waffenschein beantragen

In Deutschland wollen immer mehr Menschen in der Lage sein, sich selbst im Notfall zu verteidigen. Dafür wird der kleine Waffenschein beantragt. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein und großem Waffenschein. Für alle drei Varianten gibt es spezielle Regelungen. Nachfolgend findest Du alle wichtigen Informationen rund um den kleinen Waffenschein.

Was ist der kleine Waffenschein?

Der Waffenschein berechtigt Personen eine Waffe mitzuführen. Oftmals wird der Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte verwechselt. Doch zwischen beiden Varianten gibt es Unterschiede.

Wer im Besitz von einem kleinen Waffenschein ist, kann bestimmte Waffen bei sich tragen, um sich bei tatsächlicher Gewalt zu verteidigen. Die Nutzung der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, dem eingezäunten Besitz und den eigenen Geschäftsräumen ist erlaubt. Der Kleine Waffenschein kam mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (WaffG) am 1. April 2003 hinzu, weil in der Vergangenheit Schreckschusswaffen bei verschiedenen Straftaten zum Einsatz kamen.

Welche Waffen dürfen getragen werden?

Erlaubt ist das Führen von Waffen, die als freie Waffen gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG gekennzeichnet sind. Sie werden auch als SRS-Waffen bezeichnet. Darunter fallen:

  • Schreckschusspistolen mit Kartuschenlager
  • Reizstoffwaffen mit Patronen- oder Kartuschenlager
  • Signalwaffen mit Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände

Mitgeführt werden dürfen nur Waffen, die gemäß § 8 Beschussgesetz mit einer Zulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt bzw. einem Siegel ausgestattet sind.

Reizstoffsprügeräte und tragbaren Gegenständen

Zu Reizstoffwaffen und tragbaren Gegenständen gehören unter anderen Pfefferspray-Dosen. Haben sie den Aufdruck „zur Tierabwehr“ wird der kleine Waffenschein nicht benötigt. Fehlt der Aufdruck fallen sie unter die Regelungen des kleinen Waffenscheins. Wird Pfefferspray unabhängig des Aufdrucks zur Verteidigung eingesetzt, sind beide Varianten erlaubt. Andere Einsätze gegen Menschen sind hingegen strafbar.

Nicht unter das Waffengesetz fallen Reizsprühgeräte mit CS-Gas, das auch als Tränengas bezeichnet wird. Anders als Reizstoffwaffen sind sie frei erhältlich und dürfen ohne Waffenschein mitgenommen werden.

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Was ist beim kleinen Waffenschein verboten?

Das Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen  bei Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportveranstaltungen, Ausstellungen und Messen ist untersagt, auch wenn ein kleiner Waffenschein vorhanden ist. Schießen ist nur außerhalb von Schießstätten erlaubt, wenn ein Fall von Notwehr oder Notstand vorliegt.

Wer bekommt den kleinen Waffenschein?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den kleinen Waffenschein zu erhalten:

  • Volljährigkeit
  • keine Vorstrafen (Jugend-, Geld- und Freiheitsstrafen unter 60 Tagessätzen sind ausgenommen)
  • körperliche Eignung
  • ein fachpsychologisches Beurteilungsschreiben
  • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • fachgerechte Lagerung der Waffe

Im Gegensatz zum großen Waffenschein und zur Waffenbesitzkarte wird keine Sachkundeprüfung benötigt.

Wo gibt es den kleinen Waffenschein und was kostet er?

Die Ausstellung des kleinen Waffenscheins erfolgt durch das Landratsamt, Ordnungsamt, die Polizei, die Gemeinde oder das Kreisverwaltungsreferat. Der Vordruck für den großen Waffenschein wird beim Ausfüllen auf den kleinen Waffenschein angepasst. Je nach Bundesland dauert die Bearbeitung zwischen drei und acht Wochen.

Die Kosten fallen je Bundesland unterschiedlich aus:

Nordrhein-Westfalen: 55 Euro

Bayern: 30 – 150 Euro

Sachsen und Stuttgart: 75 Euro

Kiel, Niedersachsen, Wiesbaden und das Saarland nehmen 50 Euro. Änderungen sind jederzeit möglich.

Wie lange ist der kleine Waffenschein gültig?

Der kleine Waffenschein hat nach Ausstellung eine unbegrenzte Gültigkeit.

Wissenswertes zum kleinen Waffenschein beantragen

Im § 4 Abs. 3 WaffG ist geregelt, dass sich der Besitzer regelmäßig einer Prüfung unterziehen muss. Dabei wird die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung festgestellt. Die erste Prüfung kann bereits drei Jahre nach Ausstellung erfolgen. Dafür werden erneut Kosten zwischen 15 Euro und 60 Euro fällig.

Unter das Waffengesetz fallen grundsätzlich PTB-Waffen. Sie gehören zu den Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und verwenden keine Munition, sondern Gas, das durch den Lauf gedrückt wird.

Wer ohne kleinen Waffenschein erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldbuße geahndet wird.

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