Sichtschutz und der Nachbar

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In unseren eigenen vier Wänden, im Garten und auf der Terrasse wollen wir unsere Privatsphäre genießen: Da kann es schon einmal stören, wenn der Nachbar oder Vermieter zu motiviert über den Zaun oder durch das Fenster lugt. Ein Sichtschutz kann dir in dieser Situation helfen, jedoch ist das Thema ein häufiger Reibungspunkt in zahlreichen deutschen Nachbarschaften. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was du bei einem Sichtschutz beachten musst, um gegen keine gesetzlichen Regeln zu verstoßen und wie du Uneinigkeiten frühzeitig aus dem Weg gehen kannst.

Die möglichen Maßnahmen zur Blickabwehr

Um den Einblick in die Wohnung, auf die Terrasse oder auf den Balkon zu hindern, gibt es viele Möglichkeiten. Im Bereich von Fenstern sind Rollläden und Gardinen die traditionelle Option. Wer an seinen Fenstern nicht über diese verfügt, in einer Mietwohnung dauerhafte Fensterverkleidungen nicht anbringen darf oder auch größere Glasfronten und einsichtige Terrassentüren blickdichter gestalten will, verwendet in der Praxis gerne Verdunklungsfolien an der Scheibe, die teilweise auch für eine bessere Thermik in der Wohnung sorgen – und sich zudem rückstandslos entfernen lassen.

Im Garten sind sogenannte Sichtschutzzäune die Regel, welche höher als die Zaunlösungen zur reinen Grundstücksbegrenzung ausfallen. Oft werden diese auch nur um die Terrasse gezogen, um die „sensiblen Bereiche“ des eigenen Grundstücks abzudecken. Im Handel gibt es zahlreiche Materialien und Systeme, mit denen du eine Sichtbarriere aufziehen kannst – egal, ob mit Steinen gefülltes Drahtgeflecht, bewachsenes Rankgitter, natürliche Hecke oder wie zum Beispiel ein Sichtschutzzaun aus WPC.

Spannung unter Nachbarn: Gründe für den Streit

In Deutschland ist der Nachbarschaftsstreit ein häufiges Phänomen, dessen Frequenz sich Umfragen nach in den letzten Jahren sogar noch erhöht hat – Norddeutschland scheint hier besonders streitlustig zu sein.

Zu den üblichen Konflikten gehören Lärmbelästigung, der Nichteinhalt von Nachbarschaftspflichten, störende Haustiere, falsch geparkte PKWs und die typischen Grenz- und Sichtschutzverletzungen durch Gartenaufbaute, Hecke, Mauer, Baum, Carport und Co.

Der Bereich Sichtschutz ist dabei besonders sensibel: Denn jeder hat ein anderes Bedürfnis von Privatsphäre und auch einen anderen Geschmack in Bezug auf das Aussehen der Sichtschutzlösung. Manch einer bevorzugt die natürliche Form der Bepflanzung, ein anderer schottet sich nahezu von Betonmauern umgeben vor den Nachbarn ab.

Achtung:
Bevor du planst, einen Sichtschutz zu errichten, solltest du dich informieren. Denn nicht jede Sichtschutzmaßnahme ist angemessen oder erlaubt. Örtliche Regeln und baurechtliche Bestimmungen variieren von Bundesland zu Bundesland, was das Problem erschwert. Die erlaubten Höhen, Ausführungen, Materialien und Abstände sind daher nicht pauschal zu beantworten. Dennoch gibt es anhand von Erfahrung einige Bezugswerte zur ersten Orientierung.

Vorschriften für die Sichtschutzlösung in Deutschland

Bei einer Einfriedung von Terrasse und Garten wird zwischen zwei Arten unterschieden – diejenigen, die das Grundstück begrenzen und diese, die als Sichtschutz fungieren. Die spezifische erlaubte Höhe lässt sich im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde oder Stadt sowie im Nachbarschaftsrecht finden. Zudem gibt es je nach Bundesland weitere rechtliche Vorschriften, die abweichen können und eingehalten werden müssen.

Eine Orientierung bieten diese Bezugsgrößen:

  • Mauern und Zäune, die als symbolische Grenze genutzt werden: 40 bis 90 Zentimeter Höhe
  • Mauern und Zäune, die als Sichtschutz dienen: 170 bis 190 Zentimeter Höhe
  • Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück (falls nicht anders geregelt): 50 Zentimeter
  • Mauern und Zäune gelten als tote Rechtseinfriedung. Hecken, Bäume und Co. als „lebende“ Einfriedung, für die andere Bestimmungen gelten.

Diese Bezugsgrößen können lokal stark abweichen. In einigen Fällen wird für das Errichten eines Sichtschutzes ab einer bestimmten Höhe eine Baugenehmigung notwendig. An einer mannshohen Sichtschutzlösung ist in der Regel allerdings nichts auszusetzen.

Ortsübliche Einfriedung und natürliche Umrandung

Bei der Begrenzung eines Grundstücks oder einem Sichtschutz wird häufig von der „ortsüblichen Einfriedung“ gesprochen. Damit soll geregelt werden, dass Zaun- oder Mauerwerk optisch in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebietes passen. Viele Streitfälle beruhen auf der Tatsache, dass Nachbarn den Sichtschutz als „ortunüblich“ ansehen, weswegen du neben der Höhe auch Wert auf die passende Art der Lösung legen solltest – werden in deiner Nachbarschaft überwiegend niedrige Zäune aus Holz genutzt, so ist eine hohe Steinmauer eher ungeeignet.

Bei den „lebenden“ Einfriedungen ist die Hecke eine der ältesten und beliebtesten Arten des Sicht- und Grenzschutzes. Im Gegensatz zu starren Zaunaufbauten und Mauerwerken können hier jedoch andere Vorschriften in Bezug auf Höhe und Abstände gelten. Zudem werden im Nachbarrecht des einzelnen Landes weitere rechtliche Pflichten, wie die Pflege und der Rückschnitt geregelt. Gleiches gilt für Bäume, die eine gute Möglichkeit für mehr Privatsphäre und Schatten im Garten bieten. Die erlaubten Abstände und Höhen können bei der natürlichen Einfriedung jedoch sehr stark abweichen.

Absprache mit den Nachbarn mindert Streitrisiko

Bevor du dir die Fenster zuklebst oder den ersten Spartenstich für den neuen Sichtschutzzaun im Garten setzt ist es ratsam, dein Vorhaben mit den Nachbarn abzusprechen. In vielen Fällen lassen sich mögliche Reibungspunkte vorzeitig aus dem Weg räumen. Denn teilweise kann es sein, dass einem ein potenzieller Störfaktor selbst nicht auffällt. Ein Gespräch sorgt für mehr Akzeptanz und ein entspannteres Verhältnis zu den umliegenden Mitmenschen. Sollte der Nachbar mit der vorgeschlagenen Maßnahme nicht zufrieden sein, lässt sich oft eine Kompromisslösung finden, die beide Seiten zufrieden stellt. Mit diesem Vorgehen kannst du mit einer Sichtschutzmaßnahme für mehr Privatsphäre sorgen und dennoch Streitigkeiten mit dem Nachbarn aus dem Weg gehen – schließlich willst du nicht, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden und du den Zaun später wieder abbauen musst.

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