Arbeitslosengeld beantragen – So geht’s richtig

0
67
money-euro-geld

Hat der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen oder ein befristeter Arbeitsvertrag endet, bringt dies eine große finanzielle Lücke mit sich. Betroffene haben deshalb die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind und wie genau man bei der Beantragung von Arbeitslosengeld vorgehen sollte, verraten wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein. Sobald man arbeitslos wird, kann man von dieser Absicherung Gebrauch machen. Damit es zu keinen Verzögerungen kommt, ist es wichtig, sich rechtzeitig darum zu bemühen. Für die staatliche Unterstützung ist es unabdingbar, bestimmte Fristen einzuhalten und die richtigen Unterlagen einzureichen.

Um Arbeitslosengeld (ALG 1) zu erhalten, muss man

  • arbeitslos sein oder an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen,
  • die Anwartschaftszeit erfüllen indem man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hat,
  • als arbeitssuchend sowie arbeitslos gemeldet sein und jünger als 65 Jahre sein

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Tipps zusammengefasst. So haben Sie einen schnellen Überblick:

  1. Um eine Sperre zu vermeiden, müssen die entsprechenden Meldefristen beachtet werden
  2. Man sollte sich sofort nach der Kündigung arbeitssuchend melden
  3. Um die Frist nicht zu verpassen, bietet sich eine telefonische Voranmeldung an
  4. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollte man sich arbeitslos melden und ALG 1 beantragen
  5. Sofern es beim Antrag zu längeren Bearbeitungszeiten kommt, kann es sinnvoll sein, einen Vorschuss zu beantragen

Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden?

Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, bedeutet das nicht nur eine psychische Belastung sondern auch eine finanzielle. Miete, Gas und Strom müssen weiterhin bezahlt werden. Und auch die Lebenshaltungskosten können das Ersparte schnell zunichtemachen. Für solche Fälle gibt es die Arbeitslosenversicherung. Wenn Arbeitnehmer ihren Job verlieren, können sie Arbeitslosengeld beantragen. Die auch als Arbeitslosengeld 1 bezeichnete Leistung muss klar von Arbeitslosengeld 2, das umgangssprachliche Hartz 4, abgegrenzt werden.

  • Arbeitslosengeld 1 – Versicherungsleistung, für die Arbeitnehmer selbst eingezahlt haben
  • Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) – staatliche Leistung für bedürftige Arbeitssuchende bzw. Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Abgesehen davon, dass man Arbeitslosengeld 1 nicht automatisch bekommt, sondern dieses aktiv beantragen muss, steht einem diese Leistung auch nur bei Erfüllung folgender Voraussetzungen zu:

  • Erfüllung der Anwartschaftszeit indem man in den letzten 24 Monaten über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt war
  • Wer in diesem Zeitraum in Elternzeit war, kann dies ebenfalls anrechnen lassen
  • Entweder muss man nachweislich arbeitslos sein oder einer Tätigkeit von weniger als 15 Stunden pro Woche nachgehen
  • Man muss sich grundsätzlich für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung halten

Achtung!

Betroffene, die häufig befristet beschäftigt waren, können unter bestimmten Voraussetzungen von einer kürzeren Anwartschaftszeit profitieren. In diesem Fall genügen mindestens 6 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung. Eine Bedingung hierfür ist, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.

Diese Fristen gelten

Werden bei der Beantragung von Arbeitslosengeld Fristen versäumt, kann dies zu Leistungskürzungen führen. Deswegen gibt es die Möglichkeit, sich bereits vorab arbeitssuchend zu melden.

Drei Monate vor Ende der Beschäftigung muss man sich als arbeitsuchend melden. Bei einer kürzeren Kündigungsfrist gilt eine Frist von 3 Tagen ab Kenntnisnahme der Kündigung. Das betrifft auch Ausbildungsverträge sowie befristete Arbeitsverträge. Die fristgerechte Meldung kann telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 5555 00 erfolgen. Alternativ ist eine Online-Registrierung bei der Agentur für Arbeit möglich. Nach dieser kann man sich online arbeitsuchend melden. In diesem Zuge lässt sich auch gleich online ein passender Termin buchen, bei dem gemeinsam mit einem Berater die nächsten Schritte geplant werden können. Dabei kann auch ein möglicher Berufswechsel mittels einer Umschulung besprochen werden.

Wichtig!

Wer sich arbeitsuchend gemeldet hat, muss sich trotzdem arbeitslos melden. Dies gilt als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Eine Arbeitslosmeldung kann frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. 

So kann man Arbeitslosengeld beantragen

Arbeitslosengeld beantragen – aber richtig! Schließlich soll der Übergang so unkompliziert wie möglich gestaltet werden. Prinzipiell gilt: Um die Fristen zu wahren, kann die Arbeitslosmeldung zwar telefonisch oder online erfolgen, der Antrag auf Arbeitslosengeld muss jedoch separat gestellt werden. Hierfür ist ein persönliches Vorsprechen bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Zu diesem Termin sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Arbeitslosengeld 1(gibt es bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder online)
  • Personalausweis
  • Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Lebenslauf
  • evtl. Bewilligungsbescheid bei einem früheren Bezug von Leistungen
  • Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers
  • Kündigungsschreiben
  • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • evtl. Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld
  • evtl. Bescheinigung über Nebeneinkommen

Es reicht aus, den Antrag auf Arbeitslosengeld etwa 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu stellen. Sofern das Arbeitslosengeld bewilligt wird, erhält man die einem zustehende Leistung rückwirkend ausbezahlt.

Das ändert sich mit dem Bezug von Arbeitslosengeld

Wurde dem Antrag auf Arbeitslosengeld bearbeitet, erhält man einen Bescheid, in welchem steht, ob und wie viel der beantragten Leistung man bekommt. Sofern sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ändert oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, wird ein Aufhebungsbescheid zugestellt.

Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. davon, wie lange man versicherungspflichtig versichert war
  2. vom Alter

Dabei gilt Folgendes:

  • Arbeitslose bis 50 Jahre erhalten maximal 12 Monate Arbeitslosengeld – bei einer Versicherungspflicht von 24 oder mehr Monaten.
  • Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an. Die höchste Bezugsdauer gilt für Arbeitslose ab 58 Jahren, die mindestens 48 Monate versicherungspflichtig waren.
  • Bei einer kürzeren Anwartschaftszeit ändert sich die Bezugsdauer. Wer zum Beispiel auf 8 versicherungspflichtige Monate kommt, kann bis zu 4 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Grundlage für die Berechnung der Arbeitslosengeld-Höhe ist das Gehalt der letzten 12 Monate:

Der durchschnittliche monatliche Bruttolohn wird mit 12 (Monaten) multipliziert und anschließend durch 365 (Tage) dividiert = Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag

Von diesem Wert werden zur Berechnung die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag in Höhe von 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. So lässt sich das Netto-Entgelt pro Tag bestimmen. Das Arbeitslosengeld beträgt pro Tag 60 Prozent dieses Netto-Entgelts und erhöht sich auf 67 Prozent sofern man selbst bzw. der Ehe-/Lebenspartner ein oder mehrere Kinder hat.

Der Versicherungsschutz der Krankenversicherung beim Bezug von Arbeitslosengeld bleibt übrigens erhalten.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein